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Abschreibung: Wie wird sie berechnet?

Abschreibung: Wie wird sie berechnet?

Von Maurice Mivekannin

Am 20. November 2020 aktualisiert, ursprünglich am 19. November 2020 veröffentlicht

Die Abschreibung ist eine buchhalterische Tätigkeit, die alle Unternehmen durchlaufen müssen, auch Ihres.

Büroräume, Computerausrüstung, Werkzeuge, Firmenwagen: Unabhängig von Ihrem Tätigkeitsbereich werden Sie dazu bewegt, materielle und immaterielle Vermögenswerte zu erwerben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Unternehmens nützlich sind. Diese Anlagegüter sind Teil Ihres Vermögens, und es ist notwendig, ihren Wert und ihre Wertminderung über die Jahre zu erfassen.

Was ist buchhalterische Abschreibung? Erfahren Sie alles, was sich hinter diesem Konzept verbirgt und wie man sie berechnet.

Los geht's!

Was ist eine Abschreibung? - Definition

Als Abschreibung wird im Rechnungswesen die Erfassung der Wertminderung eines Anlage- und Umlaufvermögens bezeichnet. Sie sind in § 253 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Da Abschreibungen konstant und unabhängig von Auftrags- oder Beschäftigungslage auftreten, gehören sie zu den Fixkosten eines Unternehmens. Die Abschreibung führt zu einer Reduzierung der Einnahmen und des Gewinns und wirkt somit steuermindernd.

☝ Achtung: Die Erfassung des jährlichen Abschreibungsbetrags ist am Ende jedes Steuerjahres vorzunehmen.

Ursachen

Die Abschreibung bezieht sich auf die Wertminderung der Vermögenswerte eines Unternehmens. Dafür gibt es unterschiedliche Ursachen:

Wertverluste allgemeiner Art

  • Wirtschaftlich bedingt: Nachfrageverschiebungen oder Fehlinvestitionen;
  • Technisch bedingt: Technologischer Fortschritt, Gebrauchs - oder Ruheverschleiß, Abbau;
     
  • Rechtlich bedingt: zeitlichen Ablauf von Verträgen (Miet-, Pacht-, Leasing-, Franchisevertrag), Schutz- oder Nutzungsrechten (Konzessionen, Patente, Lizenzen, Musterschutz);
     
  • Witterungsbedingt: Wertminderung durch Witterung (z. B. Rost).

Wertverluste spezieller Art

  • Verbrauchsbedingte: Abnutzung oder Verbrauch;
     
  • Zeitlich bedingter: Verschleiß und Abbau.

Was darf abgeschrieben werden?

Es dürfen die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens abgeschrieben werden. Welche Vermögensgegenstände abgeschrieben werden dürfen, ist im Handelsgesetzbuch § 253 Abs. 2 - 4 HGB geregelt.

  • Grundstücke, Anlagen und Ausrüstung
    • technische Bauten und Anlagen,
    • Industriemaschinen und Werkzeuge,
    • Büroausstattung und -möbel,
    • Transportausrüstung.
       
  • Immaterielle Anlagegüter
    • Patente,
    • Lizenzen,
    • Software,
    • Webseiten.

Abschreibungsmethoden

Lineare Abschreibung

Im Falle der linearen Abschreibung ist der jährliche Abschreibungsbetrag von einem Geschäftsjahr zum nächsten unveränderlich.

👉  Beispiel: Für einen Vermögenswert, der über 10 Jahre abgeschrieben wird, wird ein jährlicher Abschreibung von 0,1 (oder 10%) des Kaufwertes des Vermögenswertes gewährt.

So können Sie die lineare Abschreibung berechnen:

Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer (Jahre)

👉  Beispiel: Ein Auto kostet 12000€ und hat einen Abschreibungszeitraum von 6 Jahren. Der Abschreibungsbetrag beträgt : 12000€/6 = 2000€

Wenn Sie den Vermögenswert nicht am ersten Tag des Geschäftsjahres erworben und in Betrieb genommen haben, muss die Berechnung des Abschreibungsbetrags für das erste und letzte Jahr überprüft werden. Die Anpassung erfolgt pro rata temporis.

Abschreibungssatz x (Anzahl der verwendeten Tage/360) x Anschaffungskosten

Der Abschreibungssatz wird auf folgende Weise berechnet:

Abschreibungssatz = 1 / Nutzungsdauer (Jahre) 

👉  Beispiel: Das Auto wird am 01/06/N in Betrieb genommen. Es wird daher nur für 210 von 360 Tagen im Jahr N und für 150 Tage im Jahr N+6 verwendet werden.

Berechnung des ersten Abschreibungsbetrags: 1/6 x (210/360) x 12.000 = 1.166,66€
Berechnung des letzten Abschreibungsbetrags: 1/6 x (150/360) x 12.000 = 833,33€

Geometrisch-degressive Abschreibung

In diesem Fall hat der Abschreibungsbetrag pro Jahr denselben Prozentsatz. Da bei dieser Methode kein Restwert von 0 zu erreichen ist, darf einmal von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung gewechselt werden.

Arithmetisch-degressive Abschreibung

Bei dieser Methode der Abschreibung wird jedes Jahr ein sinkender Degressionsbetrag abgeschrieben. Er wird mit den Anschaffungskosten und der Summe der geplanten Nutzungsdauer in Jahren berechnet. (z. B. bei einem Wirtschaftsgut über 10.000€ über 4 Jahren: 4.000+3.000+2.000+1.000=10.000. Auf diese Weise ist das Wirtschaftsgut am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.

Leistungsabschreibung

Bei der leistungsbezogenen Abschreibung ist der abzuschreibende Betrag direkt von der Nutzung des Wirtschaftsguts abhängig. Ein Auto muss während seiner Nutzungsdauer z.B. eine bestimmte Anzahl an Kilometern erreichen, um vollständig abgeschrieben werden zu können. Die gefahrenen Kilometer werden am Jahresende zusammengezählt und im Verhältnis zum Anschaffungswert abgeschrieben.

Progressive Abschreibung

Im Gegensatz zu der geometrisch-degressiven Abschreibung, steigt bei der progressiven Abschreibung der Abschreibungsbetrag mit jedes Jahr. Diese Methode wird z.B. in der Landwirtschaft verwendet, wenn das Potential erst nach mehreren Jahren entfaltet werden kann.

👉  Achtung: Die Progressive Abschreibung ist steuerrechtlich jedoch nicht zulässig.

Abschreibungsarten

Es wird in der Regel zwischen drei Abschreibungsarten unterschieden:

Zeitproportionale Abschreibung

In diesem Fall ist einzig die Alterswertminderung für die Höhe der Abschreibung entscheidend.

Leistungsproportionale Abschreibung

Bei dieser Art von Abschreibung ist gebrachte Leistung ausschlaggebend. Sie wird im Normalfall in Betriebsstunden oder gefahrener Kilometer gemessen.

Substanzwertabschreibung

Diese Art von Abschreibung wird genutzt, wenn die Substanz eines Wirtschaftsgutes abnimmt. Dies ist beispielsweise auf einer Bohrinsel der Fall, wenn das Volumen der vorhandenen Ressource (z.B. Erdöl) reduziert wird.

AfA Tabelle

Die Ab­schrei­bungs­ta­bel­le für all­ge­mein ver­wend­ba­re An­la­ge­gü­ter (kurz: "AfA-Ta­bel­le AV") wird von Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Sie beschreibt “die be­triebs­ge­wöhn­li­che Nut­zungs­dau­er (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz) [...] al­le[r] An­la­ge­gü­ter, die nach dem 31. De­zem­ber 2000 an­ge­schafft oder her­ge­stellt wer­den.”

Demnach ist die Abschreibungsdauer generell identisch mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Werte beruhen auf Erfahrungswerten aus der Praxis. Die Nutzungsdauer wird generell anerkannt, ist jedoch nicht juristisch bindend. Mit entsprechender Begründung darf von ihr abgewichen werden.

Auszug aus der AfA-Tabelle

Anlagegüter Nutzungsdauer in Jahren
PKW 6
LKW 9
Anhänger 11
Büromöbel 13
Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme) 3
Mobilfunkendgeräte 5
Registrierkassen 6

Abschreibungen mit einer Buchhaltungslösung berechnen

Sie können eine Excel-Tabelle für Ihre Buchhaltung verwenden. Doch die Verwendung einer Online Buchhaltung- und Finanzsoftware hat viele Vorteile, wie Zeitersparnis, Minimierung des Fehlerrisikos und Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Gesetze. Es hilft Ihnen außerdem, Sonderfälle, wie im z.B. geringwertiges Wirtschaftsgut, zu beachten.

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