Liebe Selbstunternehmer, eh ja, auch Sie haben Buchführungspflichten (aber erleichterte!).
Wenn Sie gerade Ihr Kleinstunternehmen gegründet haben, fragen Sie sich wahrscheinlich, welche Buchführungspflicht auto-entrepreneur für Sie gilt?
Der Status des Kleinstunternehmens profitiert von einer besonderen Steuerregelung, Micro-BIC oder Micro-BNC, mit einer sogenannten schlanken oder vereinfachten Buchführung. Die Erstellung einer Bilanz und andere Anforderungen, die oftmals die Beauftragung eines Steuerberaters erfordern, entfallen.
Doch trotz der erleichterten Verfahren ist nach wie vor größte Sorgfalt geboten. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Buchführungspflichten!
Ein Rezeptbuch führen
Die erste Buchhaltungspflicht des Selbstunternehmers besteht darin, ein Einnahmenbuch zu führen.
Das Einnahmenbuch ist ein Dokument, in dem Sie alle eingenommenen Einnahmen chronologisch aufzeichnen. Halten Sie es unbedingt auf dem neuesten Stand, falls das Finanzamt eine Kontrolle durchführt.
Beispiel für ein Einnahmenbuch :
Führen Sie ein Einkaufsregister
In einigen Fällen müssen Sie auch ein Einkaufsregister führen:
- Wenn Sie mit Waren, Lieferungen oder Lebensmitteln handeln, die an Ort und Stelle verzehrt oder mitgenommen werden,
- wenn Sie Beherbergungsleistungen anbieten.
💡 Beachten Sie, dass Sie auch hier die Wahl zwischen Papier oder digitalem Datenträger haben.
Erstellen von Rechnungen
Wann ist die Autoentrepreneur-Rechnung Pflicht?
Wenn Sie ein Kleinstunternehmer sind, sind Sie in bestimmten Fällen verpflichtet, Rechnungen auszustellen:
- Wenn Sie Leistungen oder Waren an Gewerbetreibende verkaufen,
- wenn der Kunde dies verlangt,
- im Rahmen des Fernabsatzes,
- im Rahmen der Lieferung bestimmter Waren bei öffentlichen Versteigerungen (gebrauchte Waren, Kunstwerke, Sammlungsstücke oder Antiquitäten).
☝️ Vorsicht vor dem Vergessen! Bei Versäumnissen droht Ihnen immerhin ein Bußgeld von bis zu 75 000 € für eine natürliche Person und 375 000 € für eine juristische Person.
Schließlich entspricht eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung für Selbstständige bestimmten Kriterien für die Nummerierung und enthält eine Reihe von Pflichtangaben.
Um diese zu kennen, lesen Sie unser Dossier über die Rechnung für Selbstständige sowie eine kostenlose Vorlage zum Herunterladen.
Ein eigenes Bankkonto eröffnen
Als Selbstunternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein eigenes Bankkonto für Ihre Tätigkeit zu eröffnen, um Ihre beruflichen Transaktionen (Inkasso, Zahlungen, persönliche Vergütung, Kreditaufnahme usw.) von Ihren persönlichen Transaktionen zu trennen.
Seit dem Gesetz PACTE vom Mai 2019 ist ein dediziertes Bankkonto für Selbstunternehmer, deren Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als 10 000 Euro beträgt, jedoch nicht mehr zwingend erforderlich.
Eine große Änderung für viele Selbstunternehmer. Bisher verpflichtete das Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung von 2015 alle Selbstunternehmer dazu, ein eigenes Bankkonto für ihre berufliche Tätigkeit zu führen, das deutlich von ihrem persönlichen Girokonto getrennt ist. Diese Maßnahme wird daher mit dem PACTE-Gesetz gelockert.
💡 Ist es Pflicht, als Selbstunternehmer ein Geschäftskonto zu eröffnen?
Gute Nachrichten: Ein einfaches Girokonto reicht aus, und das ist auch gut so, denn professionelle Bankkonten verursachen teurere Kosten.
Melden Sie Ihren Umsatz an
Und vor allem: Vergessen Sie nicht, Ihren Umsatz anzugeben!
Je nachdem, ob Sie sich für die Abgeltungssteuer entschieden haben oder nicht, müssen Sie ihn monatlich oder vierteljährlich auf der Website der Urssaf melden.
👆 Achtung: Wenn Sie dies vergessen, wird Ihnen für jede fehlende Erklärung eine Strafe von 50 € auferlegt.
Und wie Sie Ihre selbstständige Buchhaltung im Alltag führen, erfahren Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.