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Führen Sie eine GmbH oder EURL? Hier sind Ihre Buchführungspflichten!

Führen Sie eine GmbH oder EURL? Hier sind Ihre Buchführungspflichten!

Von Maëlys De Santis

Am 23. Oktober 2024

Sie haben gerade eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder ein EURL (Ein-Personen-Unternehmen mit beschränkter Haftung) gegründet und fragen sich, welche Buchführungspflichten Sie haben? Dann sind Sie hier an der richtigen Stelle.

In diesem Artikel finden Sie alle Buchführungspflichten für GmbHs und EURLs: regelmäßige Buchführung, Buchführungsbücher oder auch Jahresabschlüsse... Die Pflichten werden ausführlich erläutert, ebenso wie die Ausnahmen, um Ihre Buchführung eventuell zu erleichtern.

Öffnen Sie Ihr Buchführungsbuch auf der Seite "Pflichten" :

Pflicht zur ordnungsgemäßen und wahrheitsgetreuen Buchführung

Die erste Buchhaltungspflicht, die GmbHs und EURLs haben, ist die Führung einer ordnungsgemäßen und wahrheitsgetreuen Buchhaltung. Was verbirgt sich hinter dieser Formulierung? Die Pflicht zur :

  • Eine Buchhaltung zu führen, die dem geltenden Recht entspricht;
  • In ihren Erklärungen in gutem Glauben zu sein ;
  • alle Bewegungen, die das Vermögen des Unternehmens betreffen, chronologisch zu verbuchen:
    • Käufe und Verkäufe,
    • Bankgeschäfte,
    • Kasse, etc.
  • eine strenge und formalisierte Rechnungsstellung erstellen, die alle vorgeschriebenen Angaben enthält, insbesondere ;
  • mindestens einmal im Jahr eine Inventur durchführen, um über den Wert der Aktiva und Passiva des Vermögens Rechenschaft abzulegen;
  • die Buchführungsunterlagen und andere Dokumente zehn Jahre lang aufbewahren.

Die Führung der Geschäftsbücher einer GmbH

Eine GmbH oder EURL ist verpflichtet, drei Geschäftsbücher zu erstellen:

  • Ein Journalbuch oder Buchungsjournal: zeichnet alle Bewegungen auf, die das Vermögen des Unternehmens jeden Tag betreffen. Jeder Buchungsvorgang wird berücksichtigt.
  • ein Hauptbuch: In diesem Buch werden die Buchungen aus dem Buchungsjournal übernommen und nach dem Kontenplan des Unternehmens nach Kontonummern aufgeschlüsselt.
  • ein Inventarbuch: In diesem Dokument werden alle Bewegungen der Aktiva und Passiva des Unternehmens erfasst.

☝️ Seit dem 1. Januar 2016 ist es für eine GmbH oder EURL nicht mehr verpflichtend, ein Inventarbuch zu führen (Dekret Nr. 2015-903 vom 23. Juli 2015 über die Buchführungspflichten von Kaufleuten).

Die Jahresabschlüsse

In Bezug auf die zu führenden Jahresabschlüsse wird für GmbHs und EURLs erwartet, dass :

  • eine Bilanz, ein Dokument, das das Vermögen eines Unternehmens, seine Guthaben (Aktiva) und seine Schulden (Passiva) zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammenfasst ;
  • eine Gewinn- und Verlustrechnung, in der die im Laufe des letzten Geschäftsjahres erfolgten Transaktionen erfasst werden. Das Ergebnis zeigt, ob das Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet hat.
  • ein Anhang, ein Vermerk, der der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beigefügt wird, um zusätzliche Informationen zu liefern oder das Verständnis zu erleichtern.

☝️ Ausnahme: GmbHs und EURLs sind vom Anhang befreit, wenn sie zwei der drei folgenden Schwellenwerte im letzten Geschäftsjahr nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme: 350.000 €,
  • Umsatzerlöse ohne Mehrwertsteuer: 700 000 €,
  • durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten: 10.

Weitere Erleichterungen für kleine und mittlere GmbHs und EURLs in Bezug auf die Gewinn- und Verlustrechnung werden weiter unten näher erläutert.

Die Geschäftsführer von GmbHs und EURLs sind verpflichtet, den Jahresabschluss bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts zu hinterlegen. Dies muss innerhalb eines Monats nach der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung der Aktionäre erfolgen.

Die Prüfung des Abschlusses bei einer gesetzlichen Prüfung

Es ist nicht für alle GmbHs/EURLs verpflichtend, eine gesetzliche Abschlussprüfung durchzuführen.

Nur in den folgenden Fällen :

  • Wenn zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschritten werden:
    1. 8 Millionen Euro Umsatz ohne Mehrwertsteuer,
    2. 4 Millionen Euro Bilanzsumme,
    3. 50 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahres.
  • auf Initiative der Gesellschafter (bis zu 33,33% des Kapitals), die beschließen, einen Abschlussprüfer zu bestellen ;
  • wenn ein oder mehrere Gesellschafter (in Höhe von 10 % des Kapitals) bei einem Richter die Bestellung eines Abschlussprüfers beantragen.

💡 Die gesetzliche Abschlussprüfung wird von einem Abschlussprüfer durchgeführt.

Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Steuerregelung für GmbHs und EURLs.

Unter allen Buchführungspflichten von Unternehmen können GmbHs und EURLs unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen bei der Buchführung in Anspruch nehmen.

Erleichterungen bei der Buchführung

GmbHs und EURLs, die dem vereinfachten Besteuerungssystem unterliegen, können :

  • während des gesamten Geschäftsjahres eine Liquiditätsbuchhaltung führen,
  • und somit Forderungen und Verbindlichkeiten erst am Ende des Geschäftsjahres verbuchen.

👉 Es müssen dann täglich nur die Zahlungseingänge und -ausgänge verbucht werden.

Vereinfachte Jahresabschlüsse

Mittelgroße GmbHs und EURLs

Sie können eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen, wenn sie zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreiten:

  • 20 Millionen Euro Bilanzsumme,
  • 40 Millionen Euro Umsatz,
  • 250 Beschäftigte.

Kleine GmbHs und EURLs

Sie können einen vereinfachten Jahresabschluss vorlegen: vereinfachte Bilanz, vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung und vereinfachter Anhang. Dazu dürfen sie zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme von höchstens 6 Millionen Euro,
  • Umsatzerlöse unter oder gleich 12 Millionen Euro,
  • Beschäftigte unter oder gleich 50.

EURL und supervereinfachte Buchführung

Bei EURL, bei denen der einzige Gesellschafter und der Geschäftsführer dieselbe Person sind, können sie unter das Mikro-Unternehmensregime fallen. Sie haben dann die gleichen Buchführungspflichten wie ein Autounternehmen.

💡 Diese Steuerregelung steht sowohl Selbstunternehmern als auch einem Einzelunternehmen, einer EIRL oder einer EURL offen.

GmbH, EURL: Wie kann die Einhaltung der Buchführungspflichten sichergestellt werden?

Option 1: Beauftragen Sie einen Wirtschaftsprüfer.

Ist ein Wirtschaftsprüfer zwingend erforderlich, um die Buchhaltung einer GmbH oder EURL zu gewährleisten?

Die Antwort lautet: Nein.

Es ist jedoch ratsam, ihn bei der Gründung eines Unternehmens oder als Unterstützung für Ihre Buchhaltung und Steuerverwaltung hinzuzuziehen. Seine beratende Rolle ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Option 2: Sie möchten Ihre Buchhaltung lieber selbst machen?

In diesem Fall raten wir Ihnen :

  • sich über die mit Ihrem Status verbundenen Buchführungspflichten zu informieren,
  • das für Sie zutreffende Steuersystem zu wählen (real, vereinfacht),
  • sich auf eine Buchhaltungssoftware zu stützen, um Ihre Buchhaltung zu automatisieren und sicherzustellen, dass die erstellten Buchhaltungsberichte den Vorschriften entsprechen.

Welche Option ist also die Ihre? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, ob gut oder schlecht, in einem Kommentar mit!

Artikel übersetzt aus dem Französischen