search Das Medium für diejenigen, die das Unternehmen neu erfinden

Wie füllen Sie Ihre DAS2-Meldung im Jahr 2024 aus? Wir sagen es Ihnen in Kürze!

Wie füllen Sie Ihre DAS2-Meldung im Jahr 2024 aus? Wir sagen es Ihnen in Kürze!

Von Nathalie Pouillard

Am 19. Oktober 2024

Die DAS2: Sie haben davon gehört, wissen aber nicht, ob und wie Sie sie melden müssen?

Diese von den Steuerbehörden verlangte jährliche Erklärung über Zahlungen an Dritte (mit Ausnahme von Handelsgeschäften) dient dazu, zu überprüfen, ob die Empfänger die Zahlungen erhalten haben.rifiziert, dass die gezahlten Beträge von ihren Empfängern tatsächlich angegeben wurden, und verhindert Betrug.

In diesem Artikel erfahren Sie, ob Sie die DAS2-Meldung (oder DADS Honorare) abgeben müssen und wenn ja, wie Sie sie ordnungsgemäß abgeben können. Jetzt geht's los!

DAS2 2024: Wer muss sie melden?

Gemäß Artikel 240 des CGI (Code général des impôts - Allgemeines Steuergesetzbuch) sind Unternehmen und Einzelunternehmen verpflichtet, die DAS 2 zu melden . die DAS 2 erklären, wenn die gezahlten Beträge 1200 Euro pro Empfänger im Jahr N-1 übersteigen, und zwar unabhängig vom Datum der Vereinnahmung.

Die DAS 2 betrifft :

  • Juristische Personen mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht,
  • Vereinigungen nach dem Gesetz 1901,
  • die Berufsgewerkschaften,
  • die Körperschaften,
  • die öffentlichen Verwaltungen,
  • Einzelunternehmer (entweder als Händler, Handwerker, Industrieller, Freiberufler oder auch als Landwirt),
  • Arbeitnehmer, die im Laufe des Kalenderjahres eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben (z. B. ein angestellter Künstler, der seinem Impresario Honorare zahlt).

Darüber hinaus muss sie unabhängig von :

  • das Besteuerungssystem des Erklärenden,
  • die Staatsangehörigkeit des Empfängers,
  • und der Firmensitz des Empfängers.

Schließlich kann sie auch von :

  • Ihr Steuerberater über eine EDI-Einreichung (Electronic Data Interchange),
  • von Ihnen selbst,
    • per Online-Fernerklärung (siehe die nachfolgenden Schritte),
    • über Ihre nominative Sozialerklärung (DSN),
    • oder über Ihre vereinheitlichte automatisierte Meldung der Sozialdaten (DADS-U), wenn Sie Arbeitnehmer haben.

👉 Privatpersonen hingegen sind von der DAS2 nicht betroffen. Auch im Zusammenhang mit der Verwaltung ihres Privatvermögens oder der Zahlung von Honoraren an z. B. einen Rechtsanwalt müssen keine Meldungen gemacht werden.

Welche Honorare sind in der DAS2 2024 zu melden?

Es handelt sich um Honorare, die einem Sachverständigen gewährt werden, oder um Vergütungen, die an einen Freiberufler (Arzt, Rechtsanwalt, Notar, Architekt, Wirtschaftsprüfer usw.) gezahlt werden.

In der Regel werden Provisionen als Prozentsatz des Verkaufs- oder Kaufpreises oder des Umsatzes berechnet, den das Unternehmen, das den Vermittler oder Beauftragten in Anspruch nimmt, erzielt.

Folgende Elemente müssen Sie in Ihre Steuererklärung aufnehmen:

  • gezahlte Honorare,
  • Provisionen und Courtagen,
  • Sitzungsgelder,
  • Urheberrechtsgebühren,
  • Handelsrabatte,
  • Gratifikationen,
  • freie Stellen,
  • Sachleistungen (in realem Wert),
  • und Aufwandsentschädigungen und -erstattungen.

Wann muss ich melden? Frist für die DAS2 2024

Jedes Jahr muss sie bis zum 31. Januar im Jahr N+1 oder abweichend davon zusammen mit der Ergebniserklärung abgegeben werden.

Für die Meldung der DAS2 von 2023, die im Jahr 2024 erfolgen muss, sind verschiedene Fristen möglich :

  • Vor dem 1. Mai 2024, wenn der Abschluss des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr fällt,
  • Drei Monate nach dem Datum des Jahresabschlusses, wenn dieser nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt,
  • Vor dem 31. Januar 2024 für Organisationen, die nicht von der Einreichung einer Gewinn- und Verlustrechnung betroffen sind.

👆 Im Falle einer Abtretung oder Einstellung der Tätigkeit beträgt die Frist 60 Tage. Sie müssen dann die bis zum letzten Tag der Tätigkeit gezahlten Beträge angeben, einschließlich des laufenden Jahres. Im Todesfall haben die Erben sechs Monate Zeit, um die Erklärung abzugeben.

Wie fülle ich die DAS 2-Erklärung online aus?

1. Registrieren Sie sich und loggen Sie sich auf impots.gouv.fr ein.

Wenn dies Ihre erste Steuererklärung ist, melden Sie sich zunächst auf impots.gouv.fr an, um Ihre Zugangsdaten zu erhalten.

Sobald Sie diese per E-Mail erhalten haben, loggen Sie sich ein und :

  1. gehen Sie auf die Registerkarte "Professionell",
  2. und dann auf "Spezialisierte Zugänge",
  3. wählen Sie "Drittanmelder",
  4. und dann "Zugang zur Online-Erklärung von EFI-Daten".

👍 Sie können damit beginnen, Ihre DAS2 online auszufüllen!

2. Geben Sie die Anzahl der Empfänger an.

Sie beginnen hier mit der Angabe der Anzahl der Empfänger, die mehr als 1200 Euro an Honoraren und anderen zuvor besprochenen Beträgen erhalten haben.

3. Geben Sie Ihre Einrichtung an

In diesem zweiten Schritt geben Sie die Adresse Ihres Firmensitzes oder Ihrer Hauptniederlassung an, wenn es in Ihrem Geschäft mehrere Niederlassungen gibt.

4. Geben Sie die gezahlten Beträge an

Für jeden Empfänger müssen Sie Folgendes angeben:

  • den Namen,
  • den Firmennamen,
  • den Beruf,
  • die SIRET-Nummer,
  • die Postanschrift,
  • Betrag und Art der gezahlten Beträge inkl. Steuern.

⚠️ Wenn Sie als Arbeitgeber einem Ihrer Arbeitnehmer punktuell oder ausnahmsweise zusätzlich zu seinem Lohn ein Honorar zahlen, müssen Sie dies in Ihre Meldung aufnehmen. Außerdem müssen Sie für jeden eingetragenen Betrag die Art des Betrags nach einer festgelegten Nomenklatur bestimmen. Unter anderem sind jedes Mal die Buchstaben H (Honorare und Freischichten), C (Provisionen) oder AR (sonstige Vergütungen) zuzuordnen.

5. Überprüfen und bewahren Sie Ihre Erklärung auf

Überprüfen Sie, ob die verschiedenen Elemente Ihrer Erklärung korrekt sind und ob Sie nichts ausgelassen haben.

Sie sollten auch den Nachweis Ihrer Erklärung sichern, indem Sie sie im PDF-Format speichern und idealerweise ausdrucken, um eine Papierkopie zu besitzen.

6. Bestätigen Sie Ihre DAS2.

Wenn Sie sich sicher sind, validieren Sie Ihre DAS2, um sie offiziell und endgültig an die Steuerbehörde zu senden.

Neuerungen in der Methode der DAS2-Online-Meldung seit 2023

Seit 2023 weist der Dienst "Drittanmelder" der DAS2-Meldung einige Neuerungen auf. Ihr Ziel: die Sicherheit und Effizienz des Meldeverfahrens für Drittmelder zu verbessern. ✅

Hier sind sie:

  • Um die Erklärungsdatei einzureichen, muss man nun über seinen professionellen Bereich auf der Website impots.gouv.fr gehen. Die frühere dedizierte Seite teletd.impots.gouv.fr wurde aus dem Dienst genommen.
  • Sicherung der übermittelten Daten bei der Weiterleitung. Ab sofort ist es Pflicht, die übermittelten Dateien zu komprimieren und zu verschlüsseln. Ein Leitfaden ist verfügbar, um bei diesem Prozess zu helfen.
  • Vollständige Entmaterialisierung des Austauschs: Das Finanzgesetz hat die vollständige Entmaterialisierung des Austauschs zwischen Drittanmeldern und der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) verbindlich vorgeschrieben. Dies betrifft verschiedene Erklärungen, darunter auch die Erklärungen zu Löhnen, Honoraren und ähnlichen Einkünften.
  • Beachten Sie die von der Steuerverwaltung vorgeschriebene Namenskonvention für die DAS2-Datei.
  • Verschlüsselung für die DAS2-Datei: Die neue Version des Moduls verwendet die Python-Bibliothek für die Verschlüsselung der Datei in PGP, und die PGP-Schlüssel der DGFiP werden im Modul bereitgestellt.

Verspätete oder fehlende DAS2-Meldung: Achten Sie auf die Sanktionen!

Im Falle von :

  • bei Verspätung wird eine Pauschalstrafe von 150 € verhängt,
  • bei fehlender Erklärung, droht Ihnen plus 50 % der nicht erklärten Beträge,
  • und im Falle eines Vergessens oder Fehlers innerhalb der Erklärung 15 € pro Item.

Bei einer Überprüfung Ihrer finanziellen und steuerlichen Situation beträgt die Geldstrafe mindestens 60 € und höchstens 10.000 €. Bei einem ersten Verstoß ist eine Toleranzmarge zulässig, vorausgesetzt, dass Sie Ihren Fehler danach schnell beheben.

Was ist, wenn Sie für Ihre Steuererklärung eine Lohnabrechnungssoftware verwenden?

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre DAS2 korrekt und rechtzeitig melden, sollten Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware nutzen. Diese Software entspricht den DSN- und DADS-Standards (Jahresmeldung der Sozialdaten) und bietet mehr oder weniger fortgeschrittene Funktionen.

Zum Beispiel :

  • Fiche-paie.net ermöglicht die vereinfachte Erstellung von Gehaltsabrechnungen und die Verwaltung aller möglichen Fälle und Besonderheiten: Prämien, Sonderregelungen usw. Die Sozialversicherungserklärungen werden sogar von der Plattform aus vorgenommen.

  • Inexpaie begleitet Sie: Ob Sie Ihre Gehaltsabrechnungen selbst erstellen oder das Expertenteam von Inexpaie mit der kompletten Abwicklung beauftragen, die Abwicklung der Meldeformalitäten ist inbegriffen.

  • PayFit übernimmt Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Spesenabrechnungen, Urlaubs- und Abwesenheitsmanagement; es ist umfassend und bietet sogar programmierbare Fernzahlungen an, um die HR-Teams zu entlasten.

🤓 Wenn Ihre Lohnbuchhaltungssoftware die Sozialversicherungsmeldungen nicht unterstützt, können Sie sich die DAS2-Meldung auch vereinfachen, indem Sie :

  1. Ihr Kreditorenhauptbuch extrahieren, das alle Ihre Buchungen für das betreffende Geschäftsjahr enthält,
  2. die juristischen oder natürlichen Personen herausfiltern, an die Sie Honorare, Provisionen oder Urheberrechte gezahlt haben,
  3. die Zahlungen ab 1 200 € oder mehr auswählen. Sie müssen diese Zahlungen nur noch auf der Website des Finanzamts angeben!

Wie gehen Sie mit der DAS2-Erklärung um?