Ihre Erklärungen im Mikro-BNC in 4 Schritten: Das Memo, um nichts zu vergessen!
Woher wissen Sie, welche Mikro-BNC-Erklärung auf Sie zutrifft?
Wenn Sie als Freiberufler tätig sind, fallen Sie unter das System der nichtkommerziellen Gewinne (BNC). Sobald Ihr Umsatz einen bestimmten Jahresgrenzwert nicht überschreitet, können Sie von der vereinfachten Regelung des Mikro-BNC profitieren.
Wie bei jeder Buchführungs- und Steuererklärung gelten je nach Ihrer Tätigkeit und Ihrer Situation bestimmte Besonderheiten. Sehen wir uns an, welche das sind, wann Sie die Mikro-BNC melden müssen und gehen wir jeden Schritt durch, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern!
Das Mikro-BNC-System: Erinnerung an die Verpflichtungen
Als Freiberufler müssen Sie Ihre Einkünfte angeben. Diese sind im Rahmen der IR (Einkommensteuer) als Gewinne aus Ihrer Tätigkeit steuerpflichtig.
☝️ Wie können Sie feststellen, ob Sie unter den Mikro-BNC fallen?
Zunächst sollten wir uns einige Grundlagen des Mikro-BNC-Systems in Erinnerung rufen:
- Sie üben einen freien Beruf aus.
- Sie sind automatisch ab den ersten beiden Jahren Ihres Geschäftsbetriebs anspruchsberechtigt und danach, wenn Sie eine bestimmte Einkommensschwelle nicht überschreiten.
- Ihr steuerpflichtiger Gewinn entspricht Ihrem Umsatz, von dem die Aufwendungen durch Anwendung eines Pauschalabschlags von 34 % abgezogen werden.
- Sie können eine vereinfachte Buchhaltung führen, wobei die einzige Buchführungspflicht darin besteht, ein Einnahmenjournal zu erstellen, um Ihre Konten auf dem neuesten Stand zu halten.
[Tutorial] Wie melden Sie Ihre Einkünfte im Mikro-BNC?
Für den Mikro-BNC sind die Meldepflichten vereinfacht. Hier erfahren Sie, welche verschiedenen Erklärungen Sie abgeben müssen und wie Sie diese in der Praxis ausfüllen.
Schritt 1: Kennen Sie die Voraussetzungen für den Mikro-BNC?
Wie hoch ist der Mikro-BNC-Schwellenwert 2020? Das hängt davon ab, wann Sie Ihre Erklärung abgeben.
Um für das Mikro-BNC-System in Frage zu kommen, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Wenn Sie 2020 Ihre im Jahr 2019 erzielten Einkünfte erklären, muss Ihr Jahresumsatz ohne Mehrwertsteuer unter 70 000 € liegen.
- Wenn Sie Ihre 2020 erzielten Einnahmen im Jahr 2021 erklären, darf Ihr HTV-Umsatz die Schwelle von 72 500 € nicht überschreiten.
☝️ Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, dürfen Ihre Einkünfte in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die oben genannten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Mit anderen Worten: Ihre Einkünfte müssen in N-1 und N-2 unter diesen Schwellenwerten bleiben.
Wird die Einkunftsgrenze überschritten, fallen Sie im Jahr N zwingend unter das System der kontrollierten Steuererklärung. Dies wird ab dem 1. Januar des Jahres wirksam, das auf die beiden Jahre der Überschreitung folgt.
💡 Zu beachten: Einige Berufe fallen unter besondere Regelungen und können nicht vom Mikro-BNC profitieren. Dazu gehören u. a. Urkundsbeamte und Ministerialbeamte, Versicherungsgeneralagenten, Schriftsteller, Künstler und Schöpfer usw.
Schritt 2: Steuererklärungen ausfüllen
Denken Sie daran, dass der steuerpflichtige Betrag vom tatsächlich in einem Jahr eingenommenen Umsatz abhängt. Sie müssen also den genauen Betrag Ihrer Jahreseinnahmen kennen.
Die Arten von Einnahmen, die in der Mikro-BNC-Regelung zu übertragen sind
- Honorare,
- Einkommensersatz (wie Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub usw.),
- Sachleistungen,
- Tagegelder,
- im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit erhaltene Subventionen.
Die Dokumente, die Sie für Ihre Steuererklärungen verwenden müssen
- die Mikro-BNC-Erklärung 2042 , die der Gesamterklärung der Einkünfte der Mitglieder des Steuerhaushalts entspricht ;
- die zusätzliche Steuererklärung 2042-C-PRO, mit der Sie Ihre Einkünfte, Steuerermäßigungen und Steuergutschriften angeben können.
Wie wird die 2042 C Pro im Mikro-BNC ausgefüllt?
- Laden Sie auf der Website des öffentlichen Dienstes das Formular für die ergänzende Einkommensteuererklärung 2042 C-PRO herunter.
- Beziehen Sie sich auf die Rubrik mit dem Titel "Professionelle nichtgewerbliche Einkünfte", unter der Kategorie " Régime déclaratif spécial ou micro-BNC", unter "Revenus imposables" (steuerpflichtige Einkünfte).
- Tragen Sie Ihre Gesamteinnahmen in das Feld "5HQ" ein. Geben Sie den steuerpflichtigen Bruttobetrag an, d. h. ohne Mehrwertsteuer und ohne Berechnung oder Abzug des Abschlags von 34 %. Zu diesem Betrag können noch eventuelle Kapitalgewinne oder -verluste hinzukommen.
Schritt 3: Wählen Sie die Art der Steuerzahlung.
Als Kleinstunternehmer, der dem Mikro-BNC-System unterliegt, können Sie sich dafür entscheiden, die Einkommensteuer im Rahmen der Abgeltungssteuer zu entrichten.
Wenn Sie sich für diese Option entschieden haben, geben Sie Ihre Einkünfte im Feld "5TE" des unten abgebildeten Abschnitts an:
☝️ In diesem Fall wird monatlich oder vierteljährlich eine Einkommensteuer von 2,2 % Ihres Umsatzes erhoben.
Sie tragen Ihre gesamten Einnahmen ein und das Finanzamt berechnet den Pauschalabschlag von 34 %.
Schritt 4: Ausfüllen der URSSAF-Erklärung
Als Gewerbetreibender mit Mikro-BNC zahlen Sie Sozialabgaben in Höhe eines Pauschalsatzes, der auf Ihren Gewinn angewandt wird.
- Wenn Sie als Selbständiger, der dem allgemeinen System unterliegt, einen freien Beruf ausüben, müssen Sie die Sozialerklärung für Selbständige (DSI) auf der Website net-entreprises.fr ausfüllen ;
- Wenn Sie ein vertraglich gebundener Praktiker oder medizinischer Hilfsarbeiter sind, müssen Sie Ihrer URSSAF eine spezifische Einkommenserklärung (DSPamC) übermitteln ;
- Wenn Sie Unternehmer im Mikro-BNC sind, fallen Sie automatisch unter das vereinfachte Mikro-Sozialsystem. Sie müssen Ihre Sozialabgaben auf der Website autoentrepreneur.urssaf.fr monatlich oder vierteljährlich melden und zahlen, auch wenn Sie in dem Zeitraum keine Einnahmen erzielt haben.
Wann muss ich die Einkünfte im Mikro-BNC melden?
Die Erklärung der Einnahmen im Mikro-BNC ist jedes Jahr im zweiten Quartal zwischen April und Juni abzugeben.
Wie kann man die Online-Erklärung erleichtern?
Um Ihren steuerlichen, sozialen und buchhalterischen Verpflichtungen nachzukommen, wurde speziell Software entwickelt, mit der Sie Ihre BNC-Formalitäten ganz einfach verwalten können. Das Ziel: Zeitersparnis durch die Automatisierung zahlreicher Aufgaben und die Abschaffung manueller Eingaben.
- Indy, eine Lösung für Selbstständige (Angehörige von Gesundheitsberufen, Juristen, Berater usw.), die freiberuflich im BNC-System arbeiten. Sie ermöglicht insbesondere die automatische Erstellung und Fernübertragung Ihrer Erklärungen als Kleinstunternehmen: Umsatzerklärung an die URSSAF, Mehrwertsteuer, usw.
- Gest4U, ein für Kleinstunternehmer, Freiberufler und Freelancer entwickeltes Tool: ermöglicht es unter anderem, ihre Erklärungen direkt aus der Anwendung heraus mit wenigen Klicks zu erstellen.
Im Mikro-BNC: Wie wechselt man zur kontrollierten Steuererklärung?
Konkret ist es möglich, das vereinfachte System micro-BNC aufzugeben und in das System der kontrollierten Steuererklärung zu wechseln. Das Verfahren läuft in folgenden Schritten ab:
- Es genügt, die Erklärung 2035 bis Mai des Jahres N für die Einkünfte des Jahres N-1 einzureichen oder seinen Antrag auf freiem Papier an die Verwaltung zu senden.
- Eine einmal unterzeichnete Option kann jedes Jahr stillschweigend verlängert werden.
- Um zum Mikro-BNC zurückzukehren, muss Ihr Finanzamt für Unternehmen (Service des impôts des entreprises - SIE) vor dem 1. Februar des laufenden Jahres über die neue Option informiert werden.
🔎 Wie wird die Erklärung 2035 ausgefüllt ?
- Ermitteln Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen, indem Sie von Ihren Berufseinnahmen alle Ihre Berufsausgaben abziehen.
- Tragen Sie diesen Betrag in die Erklärung ein.
- Übermitteln Sie diese Erklärung im Laufe des Monats April per Telefax an das Finanzamt.
Wie wir gesehen haben, sind die Formalitäten und Erklärungen im Mikro-BNC-System stark vereinfacht, was einer der Hauptvorteile dieses Systems ist.
Manchmal ist es jedoch vorteilhafter, sich für die kontrollierte Steuererklärung zu entscheiden, auch wenn Ihre Einkünfte unterhalb der oben genannten HMWS-Schwellenwerte bleiben. Dies ist der Fall, wenn Ihre absetzbaren Kosten über dem Pauschalabschlag von 34 % liegen.
Es liegt an Ihnen zu entscheiden, welche Option für Ihr Unternehmen am rentabelsten ist!