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Internationale Rechnung: Umsatzsteuer, rechtliche Hinweise, was sind Ihre Pflichten?

Internationale Rechnung: Umsatzsteuer, rechtliche Hinweise, was sind Ihre Pflichten?

Von Samantha Mur

Am 17. Oktober 2024

Wenn Sie international tätig werden, ist es unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens wichtig, dass Sie wissen, wie man eine internationale Rechnung ausstellt, insbesondere im Hinblick auf die Normen für den internationalen Handel, die von der WTO oder der Europäischen Kommission vorgegeben werden.

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen außerhalb der französischen Grenzen, innerhalb des Europäischen Gemeinschaftsraums oder darüber hinaus liefern oder erbringen, sollten Sie sich gut informieren, um Enttäuschungen zu vermeiden, die zu einem Rechtsstreit mit dem ausländischen Unternehmen führen könnten.

Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren ausländischen Kunden eine Rechnung zu schicken, von der Handhabung der Mehrwertsteuer bis hin zu den spezifischen Pflichtangaben und dem Fall von Dienstleistungen.

Wie stellt man Rechnungen im Ausland aus?

1 - Kennen Sie die verschiedenen Rechnungsformate

Im Ausland werden in der Regel 3 Rechnungsarten verwendet, nämlich :

  • die internationale Proforma-Rechnung , die alle Merkmale einer Handelsrechnung aufweist, aber vorläufig bleibt und nicht den steuerlichen oder rechtlichen Wert einer endgültigen Rechnung hat. Sie ist für den Käufer nützlich, um die Genehmigung für die Einfuhr einer Ware zu erhalten oder um Devisen zu bekommen, mit denen er seinen Kauf bezahlen kann;

  • die Handelsrechnung, die an die Stelle der Proformarechnung tritt. Sie wird vom Lieferanten zum Zeitpunkt der Bestellung ausgestellt. Dieses Dokument muss sowohl den französischen als auch den gesetzlichen Normen des Einfuhrlandes entsprechen;

  • die Zollrechnung, auch Konsulatsrechnung genannt, die je nach Land verlangt werden kann. Sie hat die Form eines Formulars, das vom exportierenden Unternehmen ausgefüllt werden muss. Sie ist bei den konsularischen Dienststellen oder in spezialisierten Buchhandlungen erhältlich.

2 - Verstehen Sie die Verwaltung der Mehrwertsteuer.

Sie sollten einige grundlegende Regeln zur Umsatzsteuer in Frankreich kennen, sobald Sie Kunden Rechnungen ausstellen.

Wenn Sie im Rahmen des grenzüberschreitenden Handels nur eine Sache beachten sollten, dann die, dass auf Ihren internationalen Rechnungen keine Mehrwertsteuer anfällt. Die Berechnung des Preises Ihrer Exportgüter erfolgt also ohne Mehrwertsteuer.

Hier sind die Klarstellungen, die Sie in den folgenden Fällen vornehmen müssen:

  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, d. h. dem Verkauf von Waren an einen Geschäftskunden mit Sitz in einem anderen EU-Land, fällt keine Mehrwertsteuer an. Als Verkäufer stellen Sie daher eine Rechnung ohne Steuern (HT) aus, da Sie nicht für das Einziehen der Mehrwertsteuer zuständig sind. Es ist der Käufer, der die Lieferung meldet und die Umsatzsteuer an die für ihn zuständige Steuerbehörde abführt (innergemeinschaftliche Umkehrung der Umsatzsteuerschuldnerschaft).

  • Bei Lieferungen ins Ausland, d. h. bei Waren, die in Drittländer außerhalb der EU verkauft werden, darf die ausgestellte Rechnung keine Mehrwertsteuer enthalten und muss daher die Preise ohne Steuern (HT) ausweisen. Mit anderen Worten: Der Verkauf von Waren oder bestimmten Dienstleistungen (auf Ausnahmen wird später eingegangen) ist nicht mit der französischen Mehrwertsteuer zu belegen.

☝️ Fall des Mikrounternehmers : Mit Ihrem Status profitieren Sie von einer Umsatzsteuergrundfreigrenze. Für die Rechnungsstellung an Ihre internationalen Kunden müssen Sie in der Regel eine Rechnung ohne die Berechnung der Mehrwertsteuer erstellen.

3 - Bringen Sie die vorgeschriebenen Angaben auf Ihren EU- und Nicht-EU-Rechnungen an.

Zur Erinnerung: Um konforme und rechtmäßige Rechnungen auszustellen, müssen Ihre Dokumente zwingend mit Pflichtangaben versehen werden, darunter :

  • das Ausstellungsdatum,
  • die Rechnungsnummer,
  • die Identifizierung des Käufers (einschließlich Name und Anschrift),
  • die Identifizierung des Lieferanten (einschließlich Name und Anschrift),
  • die genaue Bezeichnung und die Menge jedes Produkts,
  • die Preise (pro Einheit, Betrag ohne MwSt. und Gesamtbeträge),
  • ggf. Angaben zur Mehrwertsteuer oder deren Befreiung,
  • den Satz der Verzugszinsen und den Pauschalbetrag der bei Zahlungsverzug zu zahlenden Entschädigung bei BtoB-Kunden usw.

Wenn Sie Kunden mit Sitz im Ausland Rechnungen ausstellen, müssen besondere Angaben hinzugefügt werden:

  • Die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers,
  • die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers bei einem Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als Frankreich,
  • die Währung, in der die Beträge ausgedrückt sind, falls es sich nicht um den Euro handelt,
  • den Wechselkurs, der für die Umrechnung des Preises der verkauften Waren verwendet wurde,
  • die vom Exporteur gezahlten Transportkosten,
  • die Klauseln zur Befreiung von der Umsatzsteuer, für Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer, je nach Fall :
    • für eine innergemeinschaftliche Lieferung aus Frankreich an einen Kunden in der Europäischen Union, der in seinem Land umsatzsteuerpflichtig ist: "Befreiung von der Umsatzsteuer, Artikel 262 ter I des CGI" ;
    • für Exporte in Drittländer: "Befreiung von der Mehrwertsteuer, Artikel 262 I des CGI".

4 - Rechnungen mit zusätzlichen Dokumenten begleiten.

Je nach Fall werden die Erwerber oder die Zollbehörden wahrscheinlich zusätzliche Dokumente zur Ergänzung der Rechnungen verlangen, wie z. B. :

  • Elemente, die die Preise (der Ware, der Versicherung, des Transports) begründen,
  • eine Bescheinigung, die den Gemeinschaftsursprung der Waren belegt,
  • einen Sichtvermerk auf der Rechnung, die von der Industrie- und Handelskammer bereitgestellt werden können,
  • eine Bescheinigung über die Konformität der Waren usw.

💡 Gut zu wissen: Der Spediteur kann die Ausstellung dieser Dokumente in Ihrem Auftrag übernehmen.

Wie stelle ich eine Dienstleistung im Ausland in Rechnung?

Für Dienstleistungen im Ausland gilt die gleiche allgemeine Regel, d. h. sie unterliegen nicht der französischen Mehrwertsteuer.

Für jede Dienstleistung, die erbracht wird :

  • an einen Steuerpflichtigen in der EU: Der Dienstleister muss die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Kunden und die Vermerke "Umkehrung der Steuerschuldnerschaft" und "Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG" angeben ;

  • an einen Steuerpflichtigen mit Sitz außerhalb der EU: Der Dienstleister muss den Vermerk "Mehrwertsteuer nicht anwendbar, Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG" oder "außerhalb des Anwendungsbereichs der französischen Mehrwertsteuer, Artikel 259-1 des CGI" anbringen.

Je nach Unternehmen und erbrachter Leistung gibt es jedoch Sonderfälle. Beispielsweise sind Restaurantdienstleistungen oder andere lokalisierbare Dienstleistungen, die an Kunden mit Sitz im Ausland erbracht werden, mit der französischen Mehrwertsteuer zu besteuern.

💡 Gut zu wissen: Dienstleister, die innerhalb der EU Dienstleistungen auf elektronischem Wege erbringen (Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen), müssen denunmehr die Mehrwertsteuer nach dem vom Staat des Geschäftskunden angewandten Satz über das spezielle " Moss "-Verfahren erklären und abführen.

Beispiel für eine internationale Rechnung

Dies ist ein Beispiel für eine Rechnung für einen Kunden im Ausland mit Sitz in Marokko. Der Wechselkurs muss nicht angegeben werden, da die Rechnung in Euro ausgestellt wurde.

▶ ︎ Wie erstelle ich eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer? Sie können sich bei der Erstellung Ihrer Rechnung von dem obigen Beispiel inspirieren lassen oder mit wenigen Klicks die Vorlage herunterladen, die Appvizer Ihnen zur Verfügung stellt, für eine internationale Rechnung ohne Mehrwertsteuer :

Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung für den internationalen Bereich

Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Rechnungen im Ausland die elektronische Rechnungsstellung zu nutzen.

Sie gewährt Ihnen nicht nur eine einfachere Verwaltung, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile, wie z. B. :

  • die Realisierung von Einsparungen,
  • eine Steigerung der Produktivität,
  • die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen,
  • die vereinfachte Verwaltung der Mehrwertsteuer,
  • erhöhte Kundenzufriedenheit usw.

Wenn Sie ein Rechnungsprogramm verwenden, können Sie bei der internationalen Rechnungsstellung Zeit sparen, da Sie Ihre Daten eingeben und die Software sich um den Rest kümmert, um konforme Rechnungen zu erstellen.

So bietet Ihnen die Rechnungssoftware Optionen wie :

  • die Ausgabe von Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer,
  • die Anpassung der Fußzeilen und des Impressums,
  • die Verwaltung von Währungen oder Fremdsprachen,
  • die Auswahl einer fertigen Rechnungsvorlage und die Möglichkeit, diese immer wieder anzupassen, Ihr Logo hinzuzufügen usw.

Sie verringern das Risiko, etwas zu vergessen oder falsch zu machen, und dank der Speicherung Ihrer Kundendaten können Sie auch wiederkehrende Rechnungen und Mahnungen verwalten.

Sie können sich auch für ein umfassendes Tool zur Verwaltung Ihres Geschäfts entscheiden, das auch die Rechnungsstellung umfasst und sich an Ihre internationalen Probleme anpasst. Dies ist der Fall beim Tool TRADE.EASY, das Ihre konformen Proforma-Rechnungen mit wenigen Klicks erstellt, sobald ein Auftrag erstellt wurde. Mit seinen Modulen für Handelsmanagement, Auftragsverfolgung, Logistikmanagement und mehr ist die Lösung ideal, um Ihr internationales Geschäft effizient zu verwalten und zu strukturieren.

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