Niemand entkommt der ärztlichen Einstellungsuntersuchung (na ja, praktisch): Wir erklären es Ihnen!
Jeder Arbeitgeber muss sich über den Gesundheitszustand seiner Arbeitnehmer vergewissern. Dies ist eine Sicherheitspflicht, die vor der Einstellung oder spätestens vor Ablauf der Probezeit systematisch organisiert werden muss. Ein guter Punkt, um Ihr Onboarding zu optimieren und Ihre Mitarbeiter zu beruhigen.
Bei dieser Pflicht handelt es sich um die ärztliche Einstellungsuntersuchung. Dabei handelt es sich um eine Untersuchung, die von einem befugten Gesundheitsexperten durchgeführt wird und sicherstellen soll, dass der eingestellte Arbeitnehmer keine gesundheitlichen Probleme hat, die ihn daran hindern könnten, die geforderte Arbeit zu verrichten.
Seit dem 1. Januar 2017 wird die obligatorische ärztliche Einstellungsuntersuchung jedoch durch die Informations- und Präventionsuntersuchung ersetzt. Wir erklären Ihnen, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es gibt!
Was ist die ärztliche Einstellungsuntersuchung?
Die Ziele der ärztlichen Untersuchung
Gemäß Artikel R 4624-11 des Arbeitsgesetzbuchs hat die obligatorische ärztliche Einstellungsuntersuchung mehrere Ziele:
- Sie ermöglicht es dem Arbeitgeber, sich zu vergewissern, dass der Arbeitnehmer medizinisch und körperlich in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen ;
- sie eröffnet die Diskussion über mögliche Anpassungen oder Umgestaltungen des Arbeitsplatzes ;
- Sie informiert den Arbeitnehmer über die mit seinem Arbeitsplatz verbundenen Sicherheitsrisiken und die erforderliche medizinische Betreuung ;
- Sie sensibilisiert den Arbeitnehmer für die verschiedenen Präventionsmittel, die er einsetzen kann.
💡Wissenswert: Am Ende der Untersuchung stellt der Gesundheitsfachmann eine Eignungskarte in zweifacher Ausfertigung aus, von der eine dem Arbeitnehmer und eine Ihnen ausgehändigt wird (Artikel R 4624-47 des Arbeitsgesetzbuchs).
Unterschiede zum Informations- und Präventionsbesuch
Seit dem 1. Januar 2017 und in Anwendung des Gesetzes El Khomri vom 8. August 2016 wird die ärztliche Einstellungsuntersuchung zur Informations- und Präventionsuntersuchung (VIP). Im Gegensatz zu seinem Vorgänger besteht das Hauptziel der VIP nicht darin, sich von der medizinischen Eignung des Arbeitnehmers zu überzeugen.
Ihre Ziele sind etwas anders gelagert:
- Sie befragt den Arbeitnehmer zu seinem Gesundheitszustand,
- Sie informiert ihn über die möglichen Risiken, denen er im Rahmen seiner Arbeit ausgesetzt sein wird;
- Sie sensibilisiert ihn/sie für die einzusetzenden Präventionsmittel,
- Sie stellt fest, ob der Gesundheitszustand oder die Risiken, denen der Arbeitnehmer ausgesetzt ist, die Hinzuziehung eines Arbeitsmediziners erfordern;
- Sie informiert ihn über die Modalitäten der Überwachung seines Gesundheitszustands durch den Dienst und über die Möglichkeit, jederzeit auf seinen Wunsch einen Besuch bei einem Angehörigen der Gesundheitsberufe in Anspruch nehmen zu können.
☝️ Darüber hinaus wird der Informations- und Präventionsbesuch ebenso wie die ärztliche Einstellungsuntersuchung von einer medizinischen Akte begleitet, die unter der Aufsicht des Arbeitsmediziners angelegt wird (Art. R. 4624-14 des Arbeitsgesetzbuchs). Diese Akte zeichnet unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht folgende Informationen nach:
- Informationen über die Gesundheit des Arbeitnehmers,
- Stellungnahmen und Anträge von Gesundheitsfachkräften,
- Expositionen, denen er ausgesetzt war, usw.
Die ärztliche Untersuchung oder VIP ist obligatorisch: Wir sagen Ihnen alles.
Welche Arbeitnehmer sind betroffen?
Alle neu eingestellten Arbeitnehmer mit befristetem oder unbefristetem Vertrag, die nicht an einem Arbeitsplatz arbeiten, der besondere Risiken für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit oder die ihrer Kollegen birgt.
Die Informations- und Präventionsuntersuchung kann von einem ärztlichen Mitarbeiter, einem Praktikanten der Arbeitsmedizin oder einem Krankenpfleger durchgeführt werden.
💡 Zu beachten: Bei Arbeitnehmern, die einer verstärkten medizinischen Überwachung unterliegen, muss die ärztliche Untersuchung zwingend vor der Einstellung erfolgen. Dies gilt für:
- Minderjährige ab 18 Jahren,
- schwangere Frauen,
- Arbeitnehmer mit Behinderungen,
- Arbeitnehmer, die bestimmten Risiken wie z. B. Asbest ausgesetzt sind.
Wann muss die ärztliche Einstellungsuntersuchung/VIP durchgeführt werden?
Die VIP muss nach der Einstellung oder spätestens innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen Arbeitsaufnahme durchgeführt werden.
👉 Außerdem muss diese Untersuchung bei Nachtarbeitern und Arbeitnehmern unter 18 Jahren zwingend vor der Zuweisung des Arbeitsplatzes, d. h. vor der Probezeit, durchgeführt werden.
💡 Wichtig zu wissen: In Anbetracht der aktuellen gesundheitlichen Lage können die vor dem 30. September 2021 durchgeführten ärztlichen Einstellungsuntersuchungen bis zu einem Aufschub von bis zu ein Jahr nach ihrem Fälligkeitstermin vom Arbeitsmediziner beschlossen werden, außer im Fall einer verstärkten medizinischen Überwachung (Behinderte, Minderjährige...).
Wie lange ist die ärztliche Untersuchung/VIP gültig?
Bis zum 1. Januar 2017 fanden die ärztlichen Einstellungsuntersuchungen alle zwei Jahre statt. Von nun an wird die Periodizität der Informations- und Präventionsuntersuchung vom Arbeitsmediziner festgelegt, unter Berücksichtigung von :
- den Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers,
- seinem Alter,
- seines Gesundheitszustands,
- und der beruflichen Risiken, denen er ausgesetzt ist.
Sie muss jedoch alle fünf Jahre erneuert werden.
💡 Zu beachten: Die Gültigkeitsdauer der VIP wird auf 3 Jahre verkürzt für :
- Arbeitnehmer mit Behinderungen,
- Arbeitnehmer, die eine Invaliditätsrente beziehen,
- Nachtarbeitern.
👉 Bei befristet Beschäftigten kann die arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchung bis zu 3 Arbeitsplätze umfassen.
Wie finde ich eine arbeitsmedizinische Einrichtung?
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchung/VIP zu organisieren, da sie Teil seiner Sicherheitspflicht ist, die in Artikel R1221-2, 5° des Arbeitsgesetzbuchs festgelegt ist.
Er muss einen Termin bei dem überbetrieblichen medizinischen Dienst vereinbaren, dem er zuvor beigetreten ist. Es gibt mehrere solcher Dienste (AIPALS, Ametra, ACMS...).
So werden die Formalitäten im Zusammenhang mit dem Informations- und Präventionsbesuch automatisch erledigt, und zwar über :
- der Déclaration Préalable à l'Employment (DPAE),
- des Titre Emploi Service Entreprise (TESE),
- oder den Chèque emploi associatif (CEA).
Ausnahmen von der Pflicht zur ärztlichen Untersuchung
Die Bedingungen für die Befreiung von der Pflicht
Die ärztliche Einstellungsuntersuchung ist für Arbeitnehmer, die in den 5 Jahren (2 Jahre bei Risikoarbeitsplätzen) vor ihrer Einstellung untersucht wurden, nicht obligatorisch, wenn :
- der Arbeitnehmer denselben Arbeitsplatz einnehmen soll, der somit dieselben Risiken birgt,
- der Arbeitsmediziner im Besitz der letzten Folgebescheinigung oder des letzten Eignungsgutachtens ist,
- in den letzten drei Jahren keine individuellen Maßnahmen (Anpassung des Arbeitsplatzes, Einrichtungsaktivitäten...) oder ein Gutachten über die Nichteignung ausgestellt wurde (Artikel R.4624-15 des Arbeitsgesetzbuchs).
💡 Zu wissen: Nach Artikel R 4624-12 des Arbeitsgesetzbuchs sind Sie auch dann, wenn die unten genannten Bedingungen erfüllt sind, verpflichtet, eine ärztliche Einstellungsuntersuchung durchzuführen, wenn der Arbeitsmediziner dies für notwendig erachtet oder der Arbeitnehmer Sie darum bittet.
Welche finanziellen Sanktionen drohen?
Die Nichteinhaltung der Sicherheitspflicht wird mit einer strafrechtlichen Sanktion geahndet, die gemäß Artikel R 4745-1 des Arbeitsgesetzbuchs mit einer Geldstrafe von 1500 € festgelegt wird.
Der Arbeitgeber kann auch dazu verurteilt werden, dem Arbeitnehmer Schadensersatz zu zahlen, wenn ihm durch die fehlende arbeitsmedizinische Untersuchung bei der Einstellung ein Schaden entstanden ist.
💡 Zu beachten: Weigert sich der Arbeitnehmer trotz wiederholter Aufforderungen, zu einer vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung zu gehen, stellt dies eine schwere Verfehlung dar. Dies kann eine Beendigung der Probezeit oder eine disziplinarische Entlassung rechtfertigen.